Staatsanwälte und Strafrichter sind in ihrem beruflichen Alltag nicht selten mit Informationsbegehren konfrontiert, für deren Beantwortung es auf den ersten Blick keine geeignete Rechtsgrundlage zu geben scheint. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, ob eine Rechtsgrundlage für einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Verfahrensinhalten eines Strafverfahrens existiert und unterzieht in diesem Zusammenhang sowohl das Auskunftspflichtgesetz (AuskunftspflichtG) als auch den im Februar dieses Jahres in Begutachtung geschickten Ministerialentwurf 95/ME, wonach die Amtsverschwiegenheit abgeschafft und durch ein Grundrecht auf lnformations(zugangs)freiheit ersetzt werden soll, einer eingehenden Untersuchung.1)