§ 786 ABGB
Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Anspruchswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim
§ 786 ABGB
Die Begründung des Auskunftsanspruchs erfordert, dass der Anspruchswerber Umstände behauptet und beweist, die auf pflichtteilsrelevante Zuwendungen des Erblassers schließen lassen. Beim