§ 231 ABGB
Eine vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltsschuldners.
Beisatz: Hier: Staat Katar. (T1)
§ 231 ABGB
Eine vom Staat kostenlos zur Verfügung gestellte Wohnmöglichkeit erhöht die Unterhaltsbemessungsgrundlage des Unterhaltsschuldners.
Beisatz: Hier: Staat Katar. (T1)