Art 42 Abs 1 erster Fall EGZPO
Zumutbar ist nicht nur die Auskunftserteilung aufgrund des aktuell vorhandenen Wissens des Auskunftspflichtigen. Auch einfache Nachforschungen zur Verschaffung des erforderlichen Wissens sind zumutbar.
Art 42 Abs 1 erster Fall EGZPO
Zumutbar ist nicht nur die Auskunftserteilung aufgrund des aktuell vorhandenen Wissens des Auskunftspflichtigen. Auch einfache Nachforschungen zur Verschaffung des erforderlichen Wissens sind zumutbar.