fit magna caedes Gaius Julius Caesar, de bello gallico
1. Allgemeines
Die vorbereitende Tagsatzung dient gemäß § 258 Abs. 1 ZPO u.a. der Vornahme eines Vergleichsversuches. Der gerichtliche Vergleich hat einerseits den Charakter eines zivilrechtlichen Vertrages und stellt andererseits eine Prozesshandlung1) dar.