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Selbstbestimmung am Lebensende – Sterbehilfe aus ärztlicher Sicht

WissenschaftDr. Wilhelm MargulaRZ 2021, 19 Heft 1 und 2 v. 15.2.2021

Mit dem VfGH-Urteil G 139/2019 vom 11.12.2020 muss das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) geändert werden, weil § 78 zweiter Fall, das generelle, ausnahmslose Verbot von Beihilfe zum Suizid, als verfassungswidrig erkannt wurde.

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