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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ7 (RZ 2021, 24)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 24 Heft 1 und 2 v. 15.2.2021

§ 85 Abs 1 ZPO

Für die Wirksamkeit eines Verbesserungsauftrags ist es grundsätzlich erforderlich, dass der zu verbessernde Schriftsatz dem Einschreiter mit dem Verbesserungsauftrag zurückgestellt wird.

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