§§ 314 Abs 1, 345 Abs 1 Z 6 StPO
Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
29.7.2020, 13 Os 42/20f (RS0133257)
§§ 314 Abs 1, 345 Abs 1 Z 6 StPO
Der Schluss von einem Verfahrensergebnis auf die verlangte Eventualfrage muss den Gesetzen logischen Denkens und grundlegenden Erfahrungssätzen entsprechen.
29.7.2020, 13 Os 42/20f (RS0133257)