§§ 17 Abs 1 Z 6, 50 Abs 1 Z 2 WaffG
Die Frage, ob ein bestimmter "Teleskopschlagstock" eine verbotene Waffe ist, kann ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden.
§§ 17 Abs 1 Z 6, 50 Abs 1 Z 2 WaffG
Die Frage, ob ein bestimmter "Teleskopschlagstock" eine verbotene Waffe ist, kann ohne Feststellungen zu Materialbeschaffenheit, Gewicht, Funktion und Wirkungsweise nicht beurteilt werden.