Mit 1.1.2021 ist das mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz, BGBl I Nr. 148/2020, eingeführte Mandatsverfahren nach § 549 ZPO in Kraft getreten. Der folgende Beitrag konzentriert sich auf das Formblatt zur Einbringung der Klage und des Antrags auf Erlassung eines Unterlassungsauftrags nach § 549 ZPO und soll als Hilfestellung für die gerichtliche Praxis dienen.