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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ352 (RZ 2021, 289)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 289 Heft 12 v. 15.12.2021

§§ 16 Abs 1 Z 2, 41 Abs 2 DSt

Die Bestimmung des § 41 Abs 2 DSt, wonach die Pauschalkosten 5 vH des in § 16 Abs 1 Z 2 DSt genannten Betrags nicht übersteigen dürfen, ist auch nach der Änderung des § 16 DSt durch das BRÄG 2016 BGBl I 2017/10 dahin zu verstehen, dass der in § 16 Abs 1 Z 2 DSt erstgenannte Betrag als Bezugspunkt für die bezeichnete Regelung des § 41 Abs 2 DSt anzusehen ist.

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