Art 14 EG-RL 2000/31/EG – RL über den elektronischen Geschäftsverkehr (32000L0031 ), § 16 ECG
Der Betrieb einer Videoplattform fällt in den Anwendungsbereich von Art 14 RL 2000/31/EG sofern der Betreiber keine aktive Rolle spielt, die ihm Kenntnis von den auf seine Plattform hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft.