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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ349 (RZ 2021, 288)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 288 Heft 12 v. 15.12.2021

§§ 104a, 217 Abs 2 StGB

Bei Erfüllung des Tatbestands nach § 217 Abs 2 StGB – welcher regelmäßig den Einsatz der für § 104a Abs 1 (iVm Abs 2) StGB bei erwachsenen Opfern notwendigen unlauteren Mittel umfasst – wird der Grundtatbestand nach § 104a Abs 1 StGB als typische Begleittat konsumiert.

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