§ 7 Abs 1 FamZeitbG
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.
§ 7 Abs 1 FamZeitbG
Die Rückforderung des Familienzeitbonus (§ 7 Abs 1 FamZeitbG) ist auch bei einem infolge eines Behördenfehlers unrechtmäßigen Leistungsbezug zulässig, auch wenn die Unrechtmäßigkeit dem Leistungsbezieher nicht erkennbar war.