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Justizkritik? Gerne! Aber …

EditorialDr. Peter W. EggerRZ 2021, 237 Heft 11 v. 15.11.2021

Der Rechtsstaat bildet eines der fundamentalen Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung und unserer demokratischen Werteordnung. Staatsanwaltschaften und Gerichte nehmen im rechtsstaatlichen System eine zentrale Rolle ein. Nicht selten sind Justizbehörden mit Fällen hoher politischer Brisanz befasst. Richterliche und staatsanwaltschaftliche Organe sind dabei allein den geltenden Rechtsnormen und nicht einer politischen Mehrheit verpflichtet. Das politische Tagesgeschehen hat keinen Einfluss auf ihre Arbeit, jegliche "politische Agenda" ist ihnen fremd. Langt etwa eine (allenfalls auch aus politischer Motivation heraus verfasste) Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein, ist diese unabhängig vom Ansehen und der politischen Stellung der angezeigten Person verpflichtet, bei entsprechender Verdachtslage Erhebungen zu pflegen und den Sachverhalt, nötigenfalls auch unter Ergreifung gesetzlich vorgesehener Zwangsmaßnahmen, aufzuklären.

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