Hrsg von Sigmund Rosenkranz und Arno Kahl. 1. Auflage. Linde Verlag (2021), XXVII, 1.136 Seiten, gebunden, EUR 220,–.
Im Vorwort weisen die Herausgeber auf die enorme und besondere Bedeutung des AVG sowohl im verwaltungsgerichtlichen als auch im verwaltungsbehördlichen Verfahren hin. Erstmals sei 1925 ein einheitliches Verfahrensrecht für die Verwaltung geschaffen worden. Später erfolgten immer wieder Anpassungen an die geänderten Lebensverhältnisse, weshalb 1991 die Wiederverlautbarung des AVG unter Berücksichtigung aller zwischenzeitigen Änderungen und Ergänzungen beschlossen wurde, welches aber mittlerweile ebenfalls mehrfach an die Fortentwicklung und letztlich an das Unionsrecht angepasst werden musste. Die besondere Bedeutung dieses Gesetzes wurde auch insofern herausgestrichen, als auf die subsidiäre Geltung für die Verfahren vor dem VwGH und den VwG hingewiesen wurde. Insgesamt 11 Personen, die beiden Herausgeber und weitere neun Experten aus Wissenschaft, Verwaltung, Rechtsanwalt- und Richterschaft, wirkten als Autoren an diesem umfangreichen, aber noch kompakten Werk mit. Neben dem AVG wurden auch das EGVG sowie das ZustellG kommentiert.