5. Auflage. Von Wolfgang Fellner und Gerhard Nogratnig. MANZ Verlag Wien (2021), Band I (1.073 Seiten) und II (1.081 Seiten), EUR 298,–.
Während die pandemiebedingte Einschränkung des öffentlichen Lebens ab dem Frühjahr 2020 für die einen Anlass war, ihre Keller oder Dachböden zu entrümpeln, andere wiederum ein Musikinstrument lernten oder anfingen, Brot zu backen, nutzten Wolfgang Fellner, Sektionschef im BMJ a.D., und Gerhard Nogratnig, Abteilungsleiter im BMJ, die frei gewordene Zeit, um den "Kurzkommentar zum RStDG, GOG, StAG und wichtige Nebengesetze" – rechtzeitig vor dem 60. Jahrestag des Inkrafttretens des (damals noch) RDG im Mai 1962 – komplett zu überarbeiten und zu erweitern. Mit Blick auf das gegenüber der Vorauflage aus 2015 um fast 700 Seiten angewachsene Volumen des Werkes muss dieses "Coronababy" wohl der Gattung der "Babyelephanten" zugeordnet werden. Meine erste Intention nach Öffnen des Paketes mit dem Rezensionsexemplar war dann auch, dem Verlag eines der beiden – vermeintlich irrigerweise doppelt versandten – Exemplare zu retournieren (es soll auch anderen so ergangen sein). Erst auf den zweiten Blick stellte ich fest, dass die beiden Bücher nicht ident waren, sondern als nunmehr zwei Bände des einen Werks ausgegeben werden. Die Erweiterung findet zunächst in zahlreichen Gesetzesänderungen ihre Begründung, vor allem aber hat die Kommentierung im neuen Format an Breite und Tiefe gewonnen, weil die Autoren sich mit Hilfe von Inhaltsübersichten und einer Gliederung in Randziffern um eine systematische Darstellung bemühen, die sich ausgehend von nationalen und internationalen Entscheidungen mit Blick auf die Bedürfnisse der Praxis nicht scheut, Lösungsvorschläge für bislang gerichtlich nicht geklärte Fragen anzubieten und damit erst die Grundlage für weitere Überlegungen zu schaffen; auch mit weiterführenden Hinweisen wird nicht gespart. Allein die neue Kommentierung der Allgemeinen Dienstpflichten in § 57 RStDG umfasst jetzt in 144 Randziffern auf mehr als 40 Seiten neben vielen Entscheidungen der Disziplinargerichte Ausführungen im weiten Bogen zwischen den Themen "Richter*innen als Vorgesetzte", "Meinungsäußerungsfreiheit", "Zulässigkeit von privaten Rechtsauskünften" und "steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungsaufwand". Breiter Raum wird auch den bedeutsamen Einschränkungen richterlicher Unversetzbarkeit durch § 77 RStDG samt konkreten Beispielen gewidmet. "Einrasten", "Ausrasten", "Stammplanstelle" und "Ersatzplanstelle" sowie die Regelungen für die Planstellenbewirtschaftung werden en passant sehr anschaulich erklärt.