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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ290 (RZ 2021, 225)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2021, 225 Heft 10 v. 15.10.2021

Art 82 DSGVO

Aus der Rechtsverletzung resultierende Gefühlsbeeinträchtigungen wie Ängste, Stress oder Leidenszustände aufgrund einer erfolgten oder auch nur drohenden Bloßstellung, Diskriminierung oder Ähnlichem können als immaterielle Schäden zu einem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO führen. Eine besonders schwerwiegende Beeinträchtigung der Gefühlswelt wird nicht zu fordern sein.

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