Mit 1. August 2021 ist das 15. ZPEMRK (CETS Nr 213) in Kraft getreten, nachdem es von allen 47 Konventionsstaaten ratifiziert worden war. Es beinhaltet Änderungen der EMRK hinsichtlich der Verankerung des Grundsatzes der Subsidiarität und des nationalen Ermessensspielraums, bei den Ernennungsvorschriften für Richter:innen des EGMR sowie bei den Verfahrensvorschriften.