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Strafsachen §§ 20, 164 Abs 2 StGB (RZ 2020/19)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2020/19RZ 2020, 192 Heft 9 v. 15.9.2020

§§ 20, 164 Abs 2 StGB:

Wird der Angeklagte wegen des Kaufs einer durch eine mit Strafe bedrohte Handlung gegen fremdes Vermögen erlangten Sache nach § 164 Abs 2 erster Fall StGB schuldig gesprochen, bezieht sich ihm gegenüber die Verfallsdrohung des § 20 Abs 1 StGB auf die gekaufte Sache, womit der nach § 20 Abs 3 StGB für verfallen zu erklärende Geldbetrag dem Wert dieser Sache zu entsprechen hat.

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