§§ 28, 75, 190 StGB
Zwischen dem Vergehen der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB und einem vorangegangenen Tötungsdelikt liegt echte Realkonkurrenz vor.
25.2.2020, 14 Os 146/19f (RS0133003)
§§ 28, 75, 190 StGB
Zwischen dem Vergehen der Störung der Totenruhe nach § 190 Abs 1 StGB und einem vorangegangenen Tötungsdelikt liegt echte Realkonkurrenz vor.
25.2.2020, 14 Os 146/19f (RS0133003)