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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ212 (RZ 2020, 190)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 190 Heft 9 v. 15.9.2020

§§ 31, 32 BWG

Sowohl der materiell Berechtigte als auch die Personen, die das Sparbuch unter Nennung des Losungswortes vorlegen, haben gegen die Bank – nach Identifizierung ihrer Identität – einen direkten vertraglichen Anspruch auf Auszahlung.

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