Art 101 AEUV, § 1 KartG
Die rückwirkende Anwendung von EU-Recht auf vor dem EU-Beitritt Österreichs erfolgte Zusammenschlüsse ist ausgeschlossen. Ein nach der Rechtslage vor dem EU-Beitritt Österreichs wirksamer Kontrollerwerb an einem Unternehmen unterliegt daher nicht der Verhaltenskontrolle nach Art 101 AEUV.