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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ195 (RZ 2020, 188)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 188 Heft 9 v. 15.9.2020

§§ 16, 58 VersVG

In der Schadensversicherung verdrängt die Mitteilungspflicht des § 58 VersVG die Anzeigepflichten nach §§ 16 ff VersVG nicht, sondern diese bestehen selbstständig nebeneinander. § 58 Abs 1 VersVG lässt daher die Anzeigepflichten nach §§ 16 ff VersVG unberührt.

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