vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ198 (RZ 2020, 188)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 188 Heft 9 v. 15.9.2020

§ 1503 Abs 7 Z 9 ABGB

Die Bestimmung des § 1503 Abs 7 Z 9 ABGB ist auf die dort genannten Rechte auch dann anzuwenden, wenn dies im Einzelfall zu einer faktischen Verlängerung der bis zum 1. 1. 2017 geltenden Verjährungsfrist führt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!