Die geburtenstarken Jahrgänge werden in den nächsten Jahren in Ruhestand treten. Mit dieser Pensionierungswelle sieht sich nicht nur die Justiz, sondern der gesamte Arbeitsmarkt konfrontiert. Aktuell befinden sich im Personalstand der Justiz 104 Richterinnen und Richter, die zwischen 1955 bis 1957 geboren wurden (Stand 1. Juli 2020), das heißt, sie erreichen spätestens im Laufe des Jahres 2022 das gesetzliche Pensionsalter von 65 Jahren. Diesen stehen 142 Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter gegenüber. Mit diesen müssen aber auch staatsanwaltschaftliche Planstellen, Karenzierungen, Teilauslastungen und sonstige Abgänge abgedeckt werden. Wie unschwer zu erkennen ist, droht ein personeller Engpass nicht nur, wir sind bereits mitten drin.