§ 28 Abs 1 KSchG
Der Empfehler unwirksamer AGB kann nur verhalten werden, die Empfehlung zu unterlassen.
Beisatz: Aus einer Empfehlung kann die Passivlegitimation für den Anspruch auf Unterlassung der Verwendung und des Sich-Berufens auf die AGB aber nicht abgeleitet werden. (T1)