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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ152 (RZ 2020, 162)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 162 Heft 7 und 8 v. 15.8.2020

§ 35 EO, § 58 Abs 1 JN, § 500 Abs 2 ZPO

Auch für die Bewertung des Entscheidungsgegenstands des Gerichts zweiter Instanz in einem Oppositionsverfahren, das betriebenen rückständigen und laufenden Unterhalt betrifft, ist (nur) der 36-fache Betrag des strittigen laufenden Unterhalts maßgeblich.

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