§ 39 StPO
Eine den Angeklagten (potentiell) belastende Berichterstattung über die ihn betreffende Strafsache in regionalen Medien stellt keinen wichtigen (Delegierungs-) Grund iSd § 39 Abs 1 StPO dar.
§ 39 StPO
Eine den Angeklagten (potentiell) belastende Berichterstattung über die ihn betreffende Strafsache in regionalen Medien stellt keinen wichtigen (Delegierungs-) Grund iSd § 39 Abs 1 StPO dar.