§ 897 ABGB, § 16 Abs 2 WEG 2002
Die rechtsgestaltende Entscheidung über eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG ist bedingungsfeindlich, weil damit eine – für alle Beteiligten sofort erkennbare – Gestaltung der Rechtslage zwischen den Mit- und Wohnungseigentümern bewirkt wird.