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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ111 (RZ 2020, 108)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 108 Heft 5 v. 15.5.2020

§ 285 Abs 2 StPO

Die in § 285 Abs 2 StPO vorgesehene Verlängerungsmöglichkeit ist schon mit Blick auf das grundrechtlich geschützte Erfordernis angemessener Verfahrensdauer (Art 6 Abs 1 MRK) auf extreme Ausnahmefälle beschränkt.

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