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Corona am Höchstgericht

InternaPriv. Doz. Dr. Jürgen C.T. RassiRZ 2020, 91 Heft 5 v. 15.5.2020

Auch am OGH änderten sich die Arbeitsbedingungen mit dem Einsetzen der Maßnahmen zur Corona-Krise schlagartig. Am 11. März 2020 fand noch unsere gut besuchte Vollversammlung statt, wenige Tage später wurde weitgehend Heimarbeit praktiziert. Die Arbeit am Höchstgericht lässt sich mangels Parteienverkehrs grundsätzlich gut von zuhause aus verrichten. Auch Verhandlungen fallen im Zivilbereich (von exotischen Ausnahmen abgesehen) faktisch nie an. Bereits in der Zeit vor Corona beschränkte sich die Notwendigkeit zur Anwesenheit vor allem auf die Senatssitzungen. Insoweit ist in "Seuchenzeiten" die Arbeit eines Zivilrichters am OGH im Vergleich zu jener an den Bezirks- und Landesgerichten strukturell leichter zu bewerkstelligen. Durch die Ausstattung mit einem Justiz-Laptop hat man via Internet auch Zugriff auf das gewohnte Justiznetzwerk mit allen Anwendungen (VJ, E-Mail, Datenbanken, Laufwerke, etc).

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