vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ94 (RZ 2020, 71)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 71 Heft 4 v. 15.4.2020

§ 31 Abs 3 FinStrG

§ 31 FinStrG normiert in Abs 3 eine Ablaufshemmung durch später begangene vorsätzliche Finanzvergehen. Strafbare Handlungen, die keine Finanzvergehen sind, hemmen den Fristenlauf demnach nicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!