§ 58 ARHG
Ansuchen auf Verlängerung der Dauer einer bereits bewilligten Rechtshilfemaßnahme unterliegen nicht denselben inhaltlichen und formellen Erfordernissen wie das ursprüngliche Ersuchen.
5.12.2019, 12 Os 133/19d, 12 Os 134/19a (RS0132890)
§ 58 ARHG
Ansuchen auf Verlängerung der Dauer einer bereits bewilligten Rechtshilfemaßnahme unterliegen nicht denselben inhaltlichen und formellen Erfordernissen wie das ursprüngliche Ersuchen.
5.12.2019, 12 Os 133/19d, 12 Os 134/19a (RS0132890)