§§ 12, 153 StGB
Wirkt ein Geschäftspartner mit dem Machthaber gezielt zum Nachteil des Vertretenen zusammen, so handelt auch der Geschäftspartner nicht verkehrsadäquat.
2.10.2019, 13 Os 145/18z (RS0132856)
§§ 12, 153 StGB
Wirkt ein Geschäftspartner mit dem Machthaber gezielt zum Nachteil des Vertretenen zusammen, so handelt auch der Geschäftspartner nicht verkehrsadäquat.
2.10.2019, 13 Os 145/18z (RS0132856)