§ 165a VersVG
Entspricht die Rücktrittsbelehrung dem §165a VersVG idF BGBl I Nr. 6/1997 ist diese auch dann ausreichend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Frist mit der Zusendung der Polizze beginnt.
§ 165a VersVG
Entspricht die Rücktrittsbelehrung dem §165a VersVG idF BGBl I Nr. 6/1997 ist diese auch dann ausreichend, wenn nicht darauf hingewiesen wird, dass die Frist mit der Zusendung der Polizze beginnt.