"Die Justiz ist neben der Gesetzgebung und der Verwaltung die dritte Säule des Rechtsstaats. Unser Bundes-Verfassungsgesetz bestimmt, dass die Justiz von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte, die Staatsanwaltschaften, den Strafvollzug und die Bewährungshilfe."