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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ364 (RZ 2020, 267)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 267 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 34 Abs 1 Z 13 StGB, § 1 Abs 1 zweiter Fall DSt

Der Milderungsgrund des § 34 Abs 1 Z 13 StGB bezieht sich auch auf immaterielle Schäden, sodass im Fall der durch Publizität bewirkten Beeinträchtigung des Standesansehens vom Fehlen eines Schadens nicht die Rede sein kann.

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