§ 1 Abs 1 zweiter Fall DSt
Beschimpfungen durch einen Rechtsanwalt, gleich ob innerhalb der Berufsausübung oder im Privatbereich, stehen einerseits im Widerspruch zu den gesellschaftlichen Anschauungen und Anstandsregeln und stellen andererseits auch einen Verstoß gegen die standesrechtlichen Verhaltensvorschriften dar.