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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ337 (RZ 2020, 265)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 265 Heft 12 v. 15.12.2020

§§ 157 Abs 4, 184 AußStrG 2005

Bei der in § 157 Abs 4 AußStrG vorgesehenen Bestellung eines Verlassenschaftskurators handelt es sich nicht um eine materielle Voraussetzung für die Übergabe der Verlassenschaft an den Bund.

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