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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ339 (RZ 2020, 265)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 265 Heft 12 v. 15.12.2020

§ 153 Abs 2 AußStrG 2005

Ist ein geringfügiger Nachlass nicht überschuldet, ist die Bekanntgabe einer Geldforderung im Verlassenschaftsverfahren als Antrag auf Erteilung der Ermächtigung zur Übernahme von Bargeld oder Bankguthaben nach § 153 Abs 2 Auß-StrG zu verstehen.

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