§§ 223, 258 Abs 3, 281 Abs 3 ABGB
Bei einer vermögenslosen und amtswegig gelöschten Gesellschaft in Liquidation kann eine Dereliktion einer wertlosen Liegenschaft im Sinne des § 223 ABGB von Vorteil sein, zumal die Gesellschaft damit von Verkehrssicherungs- und Erhaltungspflichten befreit wird.