I. Einleitung
In der allgegenwärtigen COVID-19-Pandemie wurden und werden führende Politiker*innen nicht müde, im Zusammenhang mit notwendigen Maßnahmen wie Abstandhalten, Tragen des Mundnasenschutzes und regelmäßiges Händewaschen an die Eigenverantwortung der Menschen zu appellieren. Nach den Vorstellungen des Bundeskanzlers sollen die Menschen "so viel Hausverstand wie nur möglich walten lassen".1) Aber was heißt eigentlich Eigenverantwortung? Gibt es eine gesetzliche Definition? Ist sie in unserer Privatrechtsordnung verankert und wenn ja, auf welche Weise?