§ 6 Abs 1 GesAusG
Barabfindungsbezogene Informationsmängel ua in den Berichten gemäß § 3 Abs 1 bis 3 GesAusG können nicht mittels Anfechtungsklage geltend gemacht werden; dieser Anfechtungsausschluss bezieht sich auf Maßnahmen des der Hauptversammlung vorgelagerten Informationsregimes.