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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ275 (RZ 2020, 235)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 235 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 82 Abs 1 Z 1 EheG

Ein dem Ehegatten während der aufrechten Ehe vom anderen geschenktes Vermögensgut (oder der daran geschenkte Anteil) ist auch dann in die Aufteilung einzubeziehen, wenn es der (schenkende) Ehepartner in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder seinerseits (von einem Dritten) geschenkt erhalten hat.

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