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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ270 (RZ 2020, 234)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 234 Heft 11 v. 15.11.2020

§ 51 Abs 1 Z 4 JN

Bei Streitigkeiten aus Abtretungsverträgen über Geschäftsanteile einer ein Unternehmen betreibenden GmbH besteht auch bei Minderheitsbeteiligungen die handelsgerichtliche Zuständigkeit nach § 51 Abs 1 Z 4 JN, sofern es sich um eine Streitigkeit unmittelbar zwischen den Vertragsteilen (oder ihren Rechtsnachfolgern) handelt und der Vertrag die Grundlage des Klagsanspruchs bildet.

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