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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ249 (RZ 2020, 214)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 214 Heft 10 v. 15.10.2020

§§ 302, 311 StGB

Echte Realkonkurrenz zwischen § 302 StGB und § 311 StGB ist möglich.

Beisatz: Etwa, wenn die Falschbeurkundung der Verschleierung eines zuvor begangenen Missbrauchs der Amtsgewalt dient (vgl 14 Os 40/19t). (T1)

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