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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ246 (RZ 2020, 213)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2020, 213 Heft 10 v. 15.10.2020

§§ 74 Abs 1 Z 5, 269 Abs 1 u 2 StGB

Tatbestandsmäßig ist auch eine Drohung mit einer Verletzung von öffentlichem Vermögen, wenn der genötigte Beamte für dieses Vermögen verantwortlich ist (so bereits 9 Os 49/82). Beisatz: Hier: Bedrohung eines Justizwachebeamten durch

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