§ 28 Abs 1 KSchG
Ein nur auf "Unterlassung der Verwendung" gerichtetes Begehren reicht für eine auf den zweiten Tatbestand des § 28 Abs 1 KSchG ("Empfehlen") gestützte Verbandsklage nicht aus (so schon 6 Ob 56/19g).
§ 28 Abs 1 KSchG
Ein nur auf "Unterlassung der Verwendung" gerichtetes Begehren reicht für eine auf den zweiten Tatbestand des § 28 Abs 1 KSchG ("Empfehlen") gestützte Verbandsklage nicht aus (so schon 6 Ob 56/19g).