§ 1487 ABGB, § 165a VersVG
Ein Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG infolge unterbliebener Rechtsbelehrung verjährt nicht binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss.
19.2.2020, 7 Ob 19/20z (RS0133027)
§ 1487 ABGB, § 165a VersVG
Ein Rücktrittsrecht nach § 165a VersVG infolge unterbliebener Rechtsbelehrung verjährt nicht binnen 3 Jahren nach Vertragsabschluss.
19.2.2020, 7 Ob 19/20z (RS0133027)